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Kosten


Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich in der Regel mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Es finden zunächst bis zu vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt, um sich kennenzulernen und die Notwendigkeit einer Psychotherapie zu prüfen. Danach stellen wir gemeinsam einen Antrag an Ihre Krankenkasse auf eine Kurzzeit- (24 Stunden) oder Langzeittherapie (mind. 60 Stunden).

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten ist bei privaten Krankenversicherungen in der Regel kein Problem. Abhängig von Ihren Vertragsbedingungen kann der Umfang der Leistungen allerdings sehr unterschiedlich sein.

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie. Bei der Bearbeitung von Formularen helfe ich
Ihnen gern!

Auch die Kostenübernahme durch Beihilfestellen ist in der Regel problemlos möglich.

Selbstzahler

Wenn Sie die Psychotherapie aus persönlichen Gründen selber finanzieren möchten oder eine psychologische Beratung wünschen, gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3facher Satz) als Honorargrundlage. Derzeit belaufen sich die Kosten für eine 50minütige Therapiesitzung auf 92,50 €.